Photovoltaik für Jeden
Grundsätzliches
Seit 01.05.2018 ist der genehmigungsfreie Betrieb von Steckersolar-Geräten für JEDEN erlaubt.
Aktuell wird die VDE-Norm VDE100 angepasst, mit der auch der Schukostecker zum Anschluss der Steckersolar-Geräte ausdrücklich erlaubt werden (was faktisch schon aktuell der Fall ist).
Seit 1.1. 2023 gilt für privat genutzde PV-Anlagen der auf Null Prozent reduzierte Mehrwertsteuersatz (lt. Jahresteuergesetz 2022). Dies gilt auch für die Befestigungslösung.
Änderungen gültig seit Mai 2024
Mit dem Solarpaket 1 sind folgende wesentliche Änderungen ab Mai 2024 verabschiedet worden
- Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt / vereinfachte Anmeldung beim Marktstammdatenregister (Download siehe hier)
- Erhöhung der Einspeisung (Wechselrichter) von 600W auf 800W
- Rückwärtslauf alter Stromzähler geduldet
Änderungen gültig seit Juli 2024 für Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen
Am 4.7.2024 hat der Bundesrat die Priviligierung von Steckersolargeräten für Wohnungseigentümer im WEG und für Mieter im BGB (Mietrecht) beschlossen. Damit ist es nun nicht mehr so einfach, die Montage von Steckersolargeräten abzulehnen.
Eine Genehmigung ist trotzdem bei der WEG oder dem Vermieter einzuholen.
Sammelbestellung von Steckersolargeräten
Wir bieten ab sofort nur noch die Beratung für den Einsatz von Steckersolargeräten mit und ohne Speicher an. Gerne kommen wir dazu auch vor Ort. Senden Sie uns bitte dazu eine Anfrage über das nachfolgende Formular
Anfrage Beratung zu Steckersolar-Geräten
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