Photovoltaik für Jeden
Grundsätzliches
Seit 01.05.2018 ist der genehmigungsfreie Betrieb von Steckersolar-Geräten für JEDEN erlaubt.
Aktuell wird die VDE-Norm VDE100 angepasst, mit der auch der Schukostecker zum Anschluss der Steckersolar-Geräte ausdrücklich erlaubt werden (was faktisch schon aktuell der Fall ist).
Änderungen ab 1.1.2023
Für privat genutzde PV-Anlagen gilt der auf Null Prozent reduzierte Mehrwertsteuersatz (lt. Jahresteuergesetz 2022). Dies gilt auch für die Befestigungslösung.
geplante Änderungen für 2024
Mit dem Solarpaket 1 sind folgende wesentliche Änderungen ab 2024 geplant
- Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt
- Erhöhung der Einspeisung (Wechselrichter) von 600W auf 800W
- Rückwärtslauf alter Stromzähler geduldet
geplante Änderungen 2024 für Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen
"Die rechtlichen Hürden für die Installation von Steckersolargeräten im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht sollen abgesenkt werden. Hierzu sollen Steckersolargeräte (bzw. ihre Installation) in die Kataloge der sogenannten privilegierten baulichen Veränderung aufgenommen werden. Das heißt: Wenn Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter ein Steckersolargerät in ihrer Wohnung installieren möchten, sollen sie künftig einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird. "
Siehe https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0531_WEG_Gesetz.html
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Speicherlösungen für Steckersolar-Geräte
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